Falls Sie Ihr Urlaub in Luxemburg geplant haben, müssen Sie sämtliche Vorschriften des luxemburgischen Staates aber auch der EU.

Passport/ Personalausweiss

Wenn Sie aus einem der Länder, die dem Schengen-Staaten angehören (Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden, Island, Norwegen), oder aus einem Land aus der EU , benötigen Sie einen Reisepass oder Personalausweis gültig mindestens weitere drei Monate nach Abschluss der Reise. Wenn Sie aus einem anderen Land als den oben genannten stammen, benötigen Sie einen gültigen Pass für mindestens drei Monate nach Abschluss der Reise, aber auch die Einreisevisum in das Land.



Ofizielle Sprachen

In Luxemburg werden Sprachen annerkannt und gesprochen: Französisch, Deutsch und Luxemburgisch, die von einigen Fachspezialisten als ein Dialekt der deutschen Sprache genannt. Die letzte ist als der Landessprache des Großherzogtumas bezeichnet.


Die nationale Währung

Luxemburg war einer der 6 Gründerstaaten der Europäischen Union, und seit 1999 hat er, zusammen mit den anderen Ländern, die einheitliche europäische Währung, den Euro angenommen.


Kreditkarten und Öfnungszeiten der Banken

Luxemburg ist das Land mit der größten Anzahl von Banken in der gesamten Europäischen Union. Also müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie keine Geldautomaten finden werden. Allgemein, europäische und Nord-Amerikanische Kreditkarten können problemlos an jedem Geldautomat verwendet werden.

Reiseschecks werden auch akzeptiert . Die Banken sind an Wochentagen zwischen 8.30-16.30 geöffnet, mit eine Pause von einer Stunde während Mittag. Die meisten Banken sind am Wochenenden geschlossen, Samstag, finden Sie nur einige Zweigniederlassungen geöffnet.


Medizinischer System und Krankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist in Luxemburg Pflicht, so dass Touristen müssen für die gesamte Reise Reisekrankenversicherung schliessen. Wenn Sie medizinische Probleme haben, müssen Sie sich an den luxemburgischen Partner Ihrer Versicherungs-Unternehmen wenden, dieser wird ihnen die medizinische Anstalten bezeichnen , die Dienstleistungen auf Grund der Versicherung anbieten.

Die zusätzlichen medizinischen Leistungen werden von den Benutzer selber bezahlt.


Notdienst - 112

Bedingungen in den Kfz-Verkehr

In das Großherzogtum Luxemburg, wird auf der rechten Seite der Straße gefahren. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind 20 km / h in Wohn-und Fußgängerzone, 50 km / h in Städten, 90 km / h auf Bundesstraßen und Tunnels und 130 km / h auf Autobahnen. Das Parken ist ein Problem in den großen Städten.

Im Allgemeinen, Straßenparken ist gebührenpflichtig und es wird regelmäßig geprüft, um diejenigen, die die Vorschriften mißachten zu identifizieren. In Luxemburg ist verboten Geräte um Radare zu spüren und Antiradargeräte zu verwenden und zu besitzen, die Geldbuße steht zwischen 250 und 5000 Euro, Aussetzung der Führerschein auf ein Minimum von 60 Tagen und die Beschlagnahme der Geräten.


Wenn Sie in einen leichten Unfall eingewickelt sind, füllen Sie das Formblatt aus, der von den lokalen Versicherungsgesellschaften zu Berfügung gestellt wird und schreiben Sie die Identifizierungsdaten der anderen Fahrzeug, aber auch die des Versicherungsunternehmens.

Bei einem schweren Unfall, was zu einem Totals des Fahrzeuges oder die Verletzung oder Tod einer Person führt, ist die Bewegung des Fahrzeuges von der Unfallstelle verboten, bis die Polizei beim Unfallort erscheint.

Telefon Polizei Luxemburg: 113


Zollbestimmungen

Die Zollvorschriften des Staates Luxemburg sind gleich zu dem Mitgliedsländern der Europäischen Union. Grenzwerte beziehen sich auf die Menge der Waren, die in oder aus dem Land ein/ausgeführt werden können: 200 Stück Zigaretten, alkoholische Getränke 1 Liter, 50 g Parfüm. Es gibt keine Grenzen, für Geldbeträge die ein/augeführt werden können.


Nützliche Telefone und Adressen

Polizei - 113
Ambulanz - 112

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